Wir unterscheiden zwischen drei Abgabenformen: Steuern, Gebühren und Beiträge. Wie unterscheiden sich diese voneinander und was sind Beispiele?

 

Steuern

Steuern sind eine Form von Abgaben. Sie werden nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt, die einer gesetzlich geregelten Leistungspflicht unterfallen. Steuern sind nicht zweckgebunden. Sie stellen keine Gegenleistung für eine bestimmte öffentliche Leistung dar, sondern dienen der Finanzierung des Gemeinwesens. Damit unterscheiden sie sich von Gebühren und Beiträgen, die zweckgebunden sind. Steuern sind in § 3 AO legaldefiniert.

Beispiel: Einkommensteuer, Mehrwertsteuer


 

Gebühren

Gebühren stellen Zahlungen dar, die als Gegenleistung für die tatsächliche Nutzung besonderer staatlicher Einzelleistungen entrichtet werden. Die Inanspruchnahme der Einzelleistungen erfolgt freiwillig oder gezwungenermaßen. Eine Legaldefinition existiert zum Beispiel landesrechtlich in § 4 Abs. 2 KAG NRW. 

Beispiel: Verwaltungsgebühren (z.B. Passbearbeitung), Straßenreinigungsgebühren


 

Beiträge

Beiträge werden erhoben, wenn eine staatliche Leistung angeboten wird, die vom Beitragszahlenden potenziell genutzt werden könnte. Ob eine Inanspruchnahme tatsächlich stattfindet, ist irrelevant. Der Beitrag wird auch dann erhoben, wenn eine Nutzung lediglich möglich ist. Hierin liegt der Hauptunterschied zur Gebühr: Bei Gebühren ist eine tatsächliche Nutzung der staatlichen Einrichtung / Leistung durch die Einzelperson erforderlich. Beiträge sind nicht legaldefiniert, ihre allgemeine  Definition ist aber gefestigt.

Beispiel: Vereinsmitgliedsbeiträge, Rundfunkbeitrag, Krankenversicherungsbeiträge


Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie 

RSS Feed abonnieren