Wiedereinstieg in Jurastudium oder Referendariat

Nicht wenige Studenten und Referendare müssen aufgrund verschiedenster Lebensumstände das Jurastudium und Referendariat für längere Zeit unterbrechen. Lohnt es sich, wieder einzusteigen?

12.06.2024 | von RA Mario Kraatz und Hendrik Heinze

Elternzeit & Co.: Gründe für einen Wiedereinstieg

Eine Unterbrechung des Jurastudiums oder des Referendariats kann teilweise sogar Jahre andauern. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Krankheiten oder ein familiär schwergewichtiges Ereignis, können die Ursachen eines langen Aussetzens sein. Aber es sind häufig auch positive Ereignisse, wie die Geburt eines Kindes, die eine Auszeit von der Juristerei notwendig machen.
Unabhängig von den jeweiligen Gründen für die Auszeit, stellt sich stets die Frage, ob es sich lohnt, das Jurastudium oder Referendariat wieder aufzunehmen? Und wenn ja, wie sollte die richtige Lernstruktur aussehen? Diese Kernfragen möchten wir heute näher beleuchten:

Lohnt sich der Wiedereinstieg?

Wie sagt der Jurist so schön: „Es kommt darauf an!“ Nach unserer Erfahrung ist es in 95 % der Fälle auf jeden Fall lohnend, wieder einzusteigen. In der Regel haben die Studierenden und Referendare viele Jahre absolviert. Mithin wurde viel Zeit investiert. Es wäre eine Verschwendung, jetzt nicht die letzten Schritte bis zu den jeweiligen Examina zu gehen, zumal die Berufsperspektiven für Juristen hervorragend sind.
Natürlich gibt es auch Bedenken, wie die sich ständig verändernde juristische Materie. Erst in den vergangenen Jahren wurden das Kaufrecht und das Personengesellschaftsrecht reformiert, sowie neue, digitale Verträge (§§ 327 ff. BGB) eingeführt. Auch steht das E-Examen für viele Jurastudenten und Referendare vor der Tür. Aber keine Sorge, dies ist alles schaffbar!
Ein nicht unwesentlicher Faktor spielt auch die Motivation und die eigene Präferenz für die spätere berufliche Perspektive. Um an dieser Stelle Klarheit zu schaffen, kann häufig ein Gespräch mit juristischen Profis von Vorteil sein. Hier helfen Dir die Akademie Kraatz (bis zum 1. Examen) und die Assessor Akademie (Referendariat) sehr gerne. Ruf uns gerne an für einen kostenlosen Beratungstermin.

Formalitäten beachten

Wenn man weiterhin im Jurastudium eingeschrieben ist, bestehen keine formellen Erfordernisse. Sofern Du Dich zwischenzeitlich exmatrikuliert hast, ist es wichtig, sich vorab über die notwendigen Formalitäten zu informieren. Dies gilt auch, wenn das Referendariat unterbrochen bzw. nicht beendet wurde. In diesen Fällen sollte man rechtzeitig mit der jeweiligen Verwaltung sprechen, bevor man wieder einsteigt.

So gelingt der Wiedereinstieg vor oder nach dem 1. Staatsexamen!

Wir haben schon unzähligen Wiedereinsteigern zum 1. oder 2. Staatsexamen verholfen! Und dabei nicht nur zu einem irgendwie bestandenen Examen, sondern vielfach zum begehrten Prädikatsexamen. Auch als Wiedereinsteiger oder Wiedereinsteigerin musst Du Deine Ziele nicht niedriger hängen – mit der richtigen Examensvorbereitung hast Du dieselben Chance wie alle anderen!

1. Mach Dir keinen Druck

Nach unserer Erfahrung gibt es viele Studierende und Referendare, die ihre juristische Ausbildung aufgrund von Depressionen, Burn-out und ähnlichen Umständen unterbrechen mussten. Hintergrund für die Unterbrechung ist in vielen Fällen der als enorm empfundene Druck, die anstehenden Examensprüfungen zu schaffen, und diese mit entsprechenden Noten abzulegen.
Wenn Du wieder einsteigst, ist es wichtig, alte Gewohnheiten zu ändern. Teile Dir den zu lernenden Stoff portionsweise ein. Lerne nicht mehr als 6-8 Zeitstunden pro Tag. Gönn Dir bewusst Freiräume für Sport, Familie und Freunde. Und fahr auch mal eine Woche in den Urlaub. Somit sollte eine Balance zwischen dem Lernen und den außerjuristischen Aktivitäten geschaffen werden.

2. Status quo analysieren

Mach Dir zum Anfang klar, wo Du stehst. Wie lange bist Du schon aus dem Studium oder Referendariat raus? Hast Du Dich trotz einer (längeren) Pause immer wieder mit dem Stoff beschäftigt?
Schreibe Dir sodann einen Plan, wie viel Zeit Du brauchen wirst, um wieder fachlich fit zu sein. In der Regel sind – das zeigt die Erfahrung – sechs Monate bis anderthalb Jahren sinnvoll.
Tipp: An dieser Stelle sollte man realistisch sein und sich keinen zu überambitionierten Zeitplan setzten. Im Ergebnis kommt es auf ein paar Monate mehr oder weniger nicht an. Ein langes Studium hat in Jura noch nie ein Hindernis für eine gute Arbeitsstelle dargestellt, sofern die Noten am Ende stimmen.

3. Literatur für Jurastudium oder Rechtsreferendariat sichten

Prüfe, welche Literatur Du noch zur Verfügung hast. In der Regel ist die vorhandene Literatur, die vielleicht noch vor zwei Jahren aktuell war und sich nach wie vor in Deinem häuslichen Bestand befindet, veraltet. Daher musst Du vor dem Wiedereinstieg dezidiert schauen, ob Gesetzestexte, Lehrbücher und/oder Skripten auf dem aktuellsten Stand sind.
Auch solltest Du Dir Gedanken machen, ob die von Dir früher verwendete Literatur die richtige war. Nutze den Neuanfang, um ggf. auch hinsichtlich der von Dir genutzten Lernmaterialien eine Optimierung vorzunehmen. Hast Du z.B. früher überwiegend mit Lehrbüchern gelernt, dann schau Dir auch einmal ein paar Skripte an. Nach unserer Erfahrung sind Skripte für 90 % der Examenskandidaten die bessere Wahl.

4. Jura Einzelrepetitorium

Eine der entscheidenden Fragen ist nunmehr, ob Du Dich alleine vorbereitest oder mit der Hilfe eines strukturierten Repetitoriums? Empfehlenswert ist hier aus unserer Sicht ein Einzelrepetitorium, um effektiv durchzustarten. Denn letztlich ist man schon lange raus und hat weder Zeit noch Lust, irgendwelche Irrwege zu beschreiten. Deine individuelle Situation bedarf auch einer individuellen, auf Deinen Lernstand und Deine Bedürfnisse abgestimmte Betreuung. 

5. Genügend Klausuren trainieren

Effektives Klausurentraining ist unerlässlich. Am Anfang fällt es den meisten Wiedereinsteigern bei einem Wiedereinstieg in das Jurastudium oder Referendariat schwer, wieder Klausuren zu schreiben. Das ist ganz normal. Vor allem fünf Stunden Konzentration aufzubringen, ist nicht einfach. Hier geht nur eines: dranbleiben, klein anfangen und sich langsam zu steigern. Selbst wenn es am Anfang noch nicht ganz funktioniert: Nur Übung macht den Meister und wird zum Erfolg im Staatsexamen führen.

6. Richtige Lernumgebung

Viele Kandidatinnen und Kandidaten haben bereits vor einem Wiedereinstieg eine andere berufliche Laufbahn begonnen, gegebenenfalls auch sogar schon eine Familie gegründet und sind, anders als 90 % der übrigen Studenten schon in das „Leben integriert“.
Wenn der erneute Einstieg in die Examensvorbereitung gelingen soll, müssen hierfür in den sonstigen Bereich des Lebens Abstriche gemacht werden. Das bedeutet absoluter Fokus auf die erneute Examensvorbereitung beziehungsweise den erneuten Einstieg in das Studium oder Referendariat. Hierzu gehört manchmal auch nicht in den eigenen vier Wänden zu lernen, sondern sich einen separierten, geschützten Raum zu suchen.

7. Das private Umfeld auf den Wiedereinstieg vorbereiten

Gerade für familiär gebundene Wiedereinsteiger ist es elementar, alles gemeinsam mit der Partnerin oder dem Partner zu besprechen. Der erneute Anlauf auf das 1. oder 2. Examen stellt einen Kraftakt dar, so dass es leichter fällt, wenn das private Umfeld an einem Strang zieht.

Fazit zum Wiedereinstieg als Jurist

Wir hoffen, Dir hiermit einen kleinen Einblick gegeben zu haben. Zögere nicht, uns zu kontaktieren, wenn Du Dich für den Jura Einzelunterricht im Rahmen Deines Wiedereinstiegs interessierst. Du bist nicht alleine und wir haben schon vielen Wiedereinsteigern zu einem erfolgreichen 1. und 2. Staatsexamen verholfen. Ruf uns gerne an für einen kostenlosen Beratungstermin oder eine kostenlose Probestunde.

Mario Kraatz (Gründer & Geschäftsführer Kraatz Group) & Hendrik Heinze (Geschäftsführer Assessor Akademie)
 
 


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