Welche möglichen Wege dir offen stehen, hängt maßgeblich davon ab, in welcher Situation Du dich befindest. Hast Du noch einen weiteren Versuch offen, oder war es viel mehr Dein letzter Versuch?
 

Für den Fall, dass Du noch einen weiteren Versuch offen haben solltest, gibt es folgende Vorgehensweise, die wir für sinnvoll erachten:

 

1. Einsichtnahme in deine Original Examensklausuren

Schau Dir dezidiert Deine geschriebenen Original-Klausuren an und akzeptiere die Kritiken in den Korrekturen. Dies ist der erste Schritt zur Besserung. Schreibe Dir am besten die durch die Korrektoren vermerkten Fehler auf einem separaten Blatt Papier auf und rekapituliere diese Fehler. Gehe hierbei mit Dir selbst streng ins Gericht.

 

2. Zeitplan für die Vorbereitung erstellen

Lege Dir einen Zeitplan für die erneute Vorbereitung fest. Für die Strategie musst Du Dir einen anderen Weg überlegen im Vergleich zu Deiner erstmaligen Vorbereitung. Denn diese hat Dich ja letztlich zum durchgefallenen zweiten Staatsexamen geführt. Wie sollte die wiederholende Vorbereitung nunmehr aussehen? Hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte, je nachdem wo Deine Problemfelder liegen. Hierzu im folgenden. Deine Probleme können im materiellen Recht liegen. Hierbei solltest Du Dir nunmehr ein konkretes Lernkonzept überlegen, wie Du das materielle Recht „auf die Pfanne“ bekommst.

 

3. Der ideale Weg zur Vorbereitung: Klausurentraining

Aus unserer Erfahrung aus den letzten über 15 Jahren Prüfungsvorbereitung, hat sich ergeben, dass der ideale Weg in der Regel darin besteht, noch einmal ein hartes Klausurentraining anzugehen. Und zwar nicht nur Klausuren schreiben und diese blindlings korrigieren zu lassen, sondern dezidiert jede Klausur mit jeder Seite Deiner geschriebenen Klausur mit einem Profi durchzusprechen, der Dir punktuell die einzelnen ggf. noch vorhandenen Schwachpunkte aufzeigt. Entscheidend ist nicht nur die Fehler aufzuzeigen, sondern auch die Hintergründe dessen zu erklären was nun richtigerweise in die Klausur umzusetzen gewesen wäre. Des weiteren muss gegebenenfalls auch an der Klausurtechnik und Klausurtaktik gefeilt werden. Hierbei ist insbesondere die Zeiteinteilung von Belang, die richtige Schwerpunktsetzung, als auch das richtige Aufarbeiten der Sachverhalts in Form der korrekten Subsumtion im Urteil oder der Anwaltsklausur.

 

Wenn Du keinen weiteren Versuch mehr offen hast, verzweifle nicht sofort. Folgende Anmerkungen dazu:

Du kannst natürlich eine Prüfungsanfechtung angehen und Deine bewerteten Klausuren in Form einer anwaltlichen Vertretung angreifen lassen.

Ein Gnadenversuch ist in manchen Bundesländern ebenso zugelassen. Hier musst Du Dich separat, am besten anwaltlich beraten lassen.
 
Ihr Team der Akademie Kraatz

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