Was ist Vorsatz?

Vorsatz ist das Wissen und Wollen bzgl. der Tatbestandsverwirklichung zu dem Zeitpunkt der Tatbegehung gem. § 8 StGB (Simultanitätsprinzip / Koinzidenzprinzip i.S.d. § 8 StGB i.V.m. § 16 I StGB).

Die maßgebliche Tatzeit bestimmt sich hierbei allgemein danach, wann der Täter einen ursächlichen Beitrag zur Tatbestandsverwirklichung leistet oder leisten will. Eine Strafbarkeit wegen einer vorsätzlichen Tatbegehung setzt mithin voraus, dass der Täter mit der Vorstellung der Beherrschbarkeit der Tathandlung einen ursächlichen Tatbeitrag erbringt oder erbringen will. Der Zeitpunkt des tatbestandlichen Erfolgseintritts ist in diesem Zusammenhang hingegen unerheblich, so dass der Vorsatz nicht bis zur Tatbestandsverwirklichung vorliegen muss. Entscheidend ist vielmehr derjenige Zeitpunkt, zu dem der Täter die Beherrschbarkeit der Tatbestandsverwirklichung aus der Hand gibt (vgl. Fischer, § 8 StGB Rn. 3; § 15 StGB Rn. 4; Satzger, Jura 2008, 112, 118).

Neben den 5 Sonderfällen des Vorsatzes (dolus alternativus, dolus cumulativus, dolus antecedens, dolus subsequens und dolus generalis), die in einem separaten Blogbeitrag behandelt werden, sind die folgenden 3 Vorsatzformen zu unterscheiden: Die Absicht (dolus directus 1. Grades), der direkte Vorsatz (dolus directus 2. Grades) und der Eventualvorsatz (dolus eventualis).

 

Absicht (dolus directus 1. Grades):

Bei der Absicht kommt es dem Täter gerade auf den Erfolgseintritt an (Fischer, § 15 StGB Rn. 8).


 

Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades):

Bei dem direkten Vorsatz handelt der Täter trotz des sicheren Wissens um den Erfolgseintritt. Er will den Erfolg jedoch nicht unbedingt herbeiführen. Vereinzelt ist ihm der Erfolg sogar unerwünscht (Fischer, § 15 StGB Rn. 9).


 

Eventualvorsatz (dolus eventualis):

Bei dem Eventualvorsatz handelt der Täter trotz der Möglichkeit des Erfolgseintritts. Der Täter nimmt den Erfolg also billigend in Kauf (Fischer, § 15 StGB Rn. 10).


Hendrik Heinze
Mitgeschäftsführender Gesellschafter der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR


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