Wie machen sich Klimaaktivisten strafbar?

In einem vorherigen Blogbeitrag haben wir uns bereits mit der Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivisten, insbesondere dem Straftatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB, auseinandergesetzt. Diesen Blogbeitrag verlinken wir Ihnen einmal hier zum Nachlesen, damit Sie sich anhand des wichtigsten Tatbestandes einmal mit dem juristischen Kernproblem bei den Klimaprotesten auf Autobahnen und Zufahrtwegen vertraut machen können. 

 

Was sind die Befugnisse der Polizei in Bezug auf Autobahnblockierer?

Rechtsgrundlage für Eingriffe

Klima-Proteste sind Versammlungen. Rechtliche Grundlage für den Umgang mit Klimaklebern ist das Versammlungsgesetz (VersammlG) des Bundes, denn die Sich-Anklebenden erfüllen den Tatbestand einer Versammlung. Was eine Versammlung ist, haben wir in diesem Blogbeitrag genauer beleuchtet! Die Klima-Aktivisten bringen eine Haltung zum Ausdruck, sind in der Regel mindestens zwei Personen und haben ein politisches Anliegen. 

Die Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 GG gehört zu den Grundrechten, die allen zustehen. Konkrete Regelungen stehen im Versammlungsgesetz. Einige Länder haben eigene Landesversammlungsgesetze, in anderen Ländern gilt das Versammlungsgesetz des Bundes. 

 

Wie wird ein Klimaprotest / eine Versammlung angemeldet?

Versammlungen müssen, da sie grundrechtsgeschützt sind, nicht genehmigt oder erlaubt werden, sie sind aber unter Umständen anzeigepflichtig bei der zuständigen Behörde, sofern sie nicht ganz spontan stattfinden. In Berlin ist eine Versammlung unter freiem Himmel daher bei der Polizeipräsidentin in Berlin (Landesbehörde) anzuzeigen.  Dadurch soll der Polizei die Chance gegeben werden, die Versammlung ohne Gefahr für seine Teilnehmer und andere zu ermöglichen, z.B. durch Straßenabsicherung oder einfache Präsenz am Versammlungsort, was einen sofortigen Zugriff auf eventuelle Gefährder ermöglicht. Auch Verkehrsumleitungen, Halteverbote oder Verkaufsstände müssten vorzeitig angeordnet bzw. aufgehoben werden, hierzu bedarf es einiger Vorbereitungsmaßnahmen. Es sind der Ort der Versammlung, der zeitliche Rahmen, der inhaltliche Gegenstand der Versammlung sowie ggfs. der Verlauf der geplanten Strecke bei der Anmeldung anzugeben. Die Polizei erlässt in einem Bescheid dann nochmal die genauen feststehenden Informationen zur Versammlung mitsamt Auflagen. Wird gegen die erlassenen Auflagen, etwa das Verbot, sich festzukleben, verstoßen, können die Klimaaktivisten von der Straße gelöst werden. Zum einen gefährdet das Kleben nämlich Rettungsbedürftige, da Rettungsgasten langfristig blockiert werden, zum anderen kann es durch das Aneinander- und Ankleben von Teilnehmern zu Verzögerungen bei der Räumung des Versammlungsortes nach dessen angemeldeten Ende kommen, sodass sich die Auflösung in die Länge zieht. 

 

Wann können und wann müssen Klimaproteste aufgelöst werden?

Eine Auflösung einer Versammlung erfolgt, indem man die Versammlung für aufgelöst erklärt und die Teilnehmer bittet, den Versammlungsort zu verlassen. Da das bei festklebenden Demonstranten nicht möglich ist, muss die Polizei die Betreffenden von der Fahrbahn lösen und forttragen. Aus diesem Grund kann eine Klebeaktion schon von vornherein nicht zugelassen werden. Sie würde spätere ggfs. notwendige Maßnahmen verunmöglichen und könnte für schwerwiegende Gefahren sorgen. 

Eine Versammlung nicht im Vorhinein bei der zuständigen Behörde anzuzeigen ist zwar ordnungswidrig. Aber allein das ist nicht ausreichend, um eine Versammlung aufzulösen. Eine Versammlung kann aufgelöst werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit wird weit definiert. Er umfasst Individualrechtsgüter, also die Unversehrtheit des Lebens, der Gesundheit, Ehre und der Freiheit sowie auch den Schutz des Vermögens und der Einrichtungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt. Er umfasst somit die Unversehrtheit der gesamten objektiven Rechtsordnung. Sobald also eine Person gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, gefährdet das die öffentliche Sicherheit. Der Begriff der öffentlichen Ordnung bezieht sich auf ungeschriebene Regeln, die nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Gemeinschaftslebens angesehen werden.

Eine Versammlung muss aufgelöst werden, wenn sie verboten ist. Dann hat die Polizei kein Ermessen. Verbotene Versammlungen sind aber selten, meistens versucht die Behörde nach Anmeldung durch Auflagen die Durchführung der Versammlung friedlich und gefahrenlos zu ermöglichen, dies fordert Art. 8 GG.



Wann sind die Klima-Proteste eine Störung der öffentlichen Sicherheit?

Ob eine Gefahr vorliegt, muss die Polizei vor Ort im jeweiligen Einzelfall und ex-ante entscheiden. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen getroffen erden. Das Ankleben sei aber immer eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die beseitigt werden müsste. Das liegt daran, dass dabei Leib und Leben in Gefahr seien, manchmal kommt es bei Rettungstransporten auf Minuten und Sekunden an. Wenn der Verkehr dann  nicht umgeleitet werden kann und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr Hilfs- und Rettungsfahrzeuge blockiert, kann das Ermessen der Polizei dann auch auf Null schrumpfen (Pflicht zum Eingreifen). 

 

Polizeilicher Eingriff auch geboten aufgrund von Hilfeleistungspflicht ggü. Klimaaktivisten selbst

Außerdem müssen auch Klimaaktivisten geschützt werden, dies gebietet § 323c StGB, der eine Hilfeleistungspflicht auch für Polizeibeamte regelt, falls die Temepraturen niedrig sind oder eine besondere Gefahr von der Lage des Festklebens, insbesondere dem Autoverkehr, ausgeht. Die Polizei muss die körperliche Unversehrtheit der Aktivisten schützen. Auch dann muss die Polizei also einschreiten.
 

Übrigens, wir haben uns in anderen interessanten Blogbeiträgen schon mit den höchst examensrelevanten Themen der polizeilichen Gefahrenbegriffe und der Verhaltens- und Zustandsstörer beschäftigt! Schauen Sie hier zu Ihrer Vorbereitung gerne einmal vorbei, damit Sie in jedem Fall die Polizeirechts-Basics auf dem Schirm haben! 

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie 

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