
Als Einleitung in diesen Blogbeitrag könnt ihr euch gerne unseren Blogbeitrag zum Thema Steuern, Gebühren und Beiträge ansehen, um ein erstes Gefühl dafür zu bekommen, worum es sich bei Steuern handelt und wie sich diese von anderen Abgabenformen unterscheiden.
Definition „Steuer“
Definition aus § 3 I AO:Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich- rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.
- Geldleistungen, die einmalig oder laufend erhoben werden
- keine Gegenleistung für eine besondere Leistung des Staates
- werden kraft staatlicher Finanzhoheit auferlegt
- zur Erzielung von Staatseinnahmen,
- auch Lenkungszweck,
- für alle, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft
Einteilung der Steuer in die verschiedenen Steuerarten: Personensteuern, Objektsteuern, Verkehrsteuern, Verbrauchsteuern
Personensteuern / Subjektsteuern
Steuerpflicht bezieht sich auf eine Person, z.B. die Einkommensteuer
Objektsteuern
Steuerpflicht bezieht sich auf ein Objekt, z.B. die Grundsteuer
Verkehrsteuern
Steuerpflicht bezieht sich auf wirtschaftlichen Verkehr von Gütern und Dienstleistungen, z.B. die Umsatzsteuer
Verbrauchsteuern
Steuerpflicht bezieht sich auf Verbrauch von Gütern, z.B. die Tabaksteuer
Einteilung der Steuer nach Besteuerungsbasis
ErtragsteuernBesteuerung der Einkommenserzielung, z.B. Einkommensteuer
Besteuerung des Vermögenstransfers
z.B. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Substanzsteuern
Besteuerung von Besitz, z.B. Grundsteuer
Verkehrsteuern
z.B. Umsatzsteuer
Verbrauchsteuern
z.B. Tabaksteuer
Um sich mit einigen steuerrechtlichen Grundbegriffen vertraut zu machen, schauen Sie gerne auf diesem Blogbeitrag vorbei!
Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie
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