Mit diesen Tipps werden Sie das dritte und vierte Semester Ihres Studiums mit Sicherheit bewältigen:



1. Verfolgen Sie Vorlesungsstoff strukturiert und konsequent.

Das bedeutet nicht, dass Sie jeder Vorlesungseinheit zwangsläufig beiwohnen müssen, obwohl dies eventuell nicht „Ihr Format“ ist. Sie sollten sich hierüber bereits in den ersten Semestern einen Eindruck verschafft haben können. In jedem Fall sollten Sie mit dem Wechsel der lehrenden Professoren zu Anfang jedes Semesters erneut austesten, ob Ihnen die Vorlesungen nunmehr nicht doch einen Mehrwert bieten und einen Besuch wert sind. Hier sollten Sie danach gehen, was Sie lerntechnisch am ehesten voranbringt. Sollten Sie das Gefühl haben, aufgrund er Atmosphäre im Vorlesungssaal nicht viel Input mitnehmen zu können, könnten Sie diese Zeit konstruktiv nutzen, um sich anhand von Skripten und Lehrbüchern den Stoff des Lehrplans selbst anzueignen. Hierfür sollten Sie sich erst einmal einen Überblick über die zu lernenden Themengebiete verschaffen. Nicht zu vergessen ist, dass Sie auf die Arbeitsgemeinschaften, die neben den Vorlesungen stattfinden werden, zurückgreifen können, um gemeinsam mit Ihren Kommilitonen die juristische Fallbearbeitung zu üben.

 

2. Fertigen Sie eigene Aufzeichnungen an.

Um die Lerninhalte auch für Wiederholungen und zum Nachschlagen parat zu haben, ist es empfehlenswert, eigene Lehrmaterialien zu erstellen. Hier können Sie nach Belieben vorgehen, es kommt nur darauf an, dass ihr in einer von euch nachvollziehbaren Struktur und Ordnung die wichtigsten Kerninhalte festhaltet, um jederzeit auf sie zurückgreifen zu können. Das können Karteikarten, eigene Skripten oder Übersichten sein. Wie Sie Ihre eigenen Lernmaterialien am Besten anfertigen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag und dem dort velinkten entsprechenden Video.

 

3. Legen Sie sich für Sie passende Skripten und/oder Lehrbücher zu.

Jeder lernt auf eine andere Art und Weise am besten - der eine braucht ausführliche Texte, um Themen in der Tiefe zu durchdringen und verstehen zu können, der andere arbeitet lieber überschaubare Skripten durch und orientiert sich an den dort gegebenen Schemata. Je nach Lernbedarf bzw. Lernstand sollten Sie für sich ausfindig machen, welche Literaturform Ihnen zuspricht und welcher Herausgeber bei Lehrbüchern und Skripten jeweils am besten zu Ihnen passt – dies ist Geschmacksache! Lesen Sie zum Thema Skripten vs. Lehrbücher auch gerne unseren ausführlichen Blogbeitrag zu diesem Thema.



4. Bilden Sie Lerngruppen mit Kommilitonen.

Das Grundstudium hat die Voraussetzungen für ein grundlegendes juristisches Verständnis geschaffen. Hier haben Sie erfahren, was es mit dem Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht auf sich hat. Ggfs. haben Sie sogar mit Jura verwandte Randfächer abgehandelt und entsprechende Klausuren geschrieben. Da diese Phase der Orientierung dient und sich wohl kaum jemand bereits im ersten Semester ein Bild davon machen konnte, was dieses Studium tatsächlich für ihn bereithielt, war es wohl auch nicht zwingend erforderlich, dort bereits in Lerngruppen gelernt zu haben. Natürlich steht Ihnen dies offen. Erfahrungsgemäß kann es aber auch eine Weile dauern, bis Sie unter Ihren Kommilitonen eine Gruppe gefunden haben, mit der Sie sympathisieren und mit denen Sie eine Lerngemeinschaft bilden wollen. Sollten Sie im Hauptstudium schließlich auf diese Idee kommen, zögern Sie nicht, Sie umzusetzen! Was für Vorteile das Lernen in Lerngruppen mit sich bringt, erklären wir in einem unserer früheren Blogbeiträge.

 

5. Schreiben Sie alle Klausuren nach Möglichkeit mit.

Selbstverständlich gilt dies für alle Abschnitte Ihres Studiums. Versuchen Sie stets mit der Welle zu schwimmen und regelmäßig nachzuarbeiten, sodass Sie (nach Möglichkeit) alle Klausurleistungen zur vorgesehenen Zeit erbringen können. Dies kann Ihnen aufgrund unterschiedlicher familiärer oder persönlicher Gründe unmöglich sein, sodass Prüfungen aufgeschoben werden müssen. Dennoch sollten Sie im Auge behalten, dass Sie die geschobenen Klausuren eines Tages nachholen müssen bzw. ihr Studium sich verlängert, wenn Sie zu viele Prüfungsleistungen während des Hauptstudiums nicht erbracht haben.

 

6. Nehmen Sie bei Bedarf Nachhilfe in Anspruch.

Wenn Sich bei Ihnen nach dem Grundstudium bereits Lücken aufgetan haben und Sie es nicht schaffen, den Stoff des Hauptstudiums rechtzeitig vor- und nachzubereiten und entsprechend zu verinnerlichen, empfiehlt es sich, diesen Trend erst gar nicht zu vertiefen!

In diesem Fall sollten Sie sich auf die Grundlagen konzentrieren und so den Grundstein für ein gutes juristisches Verständnis legen. Im Hauptstudium werden komplexe Rechtsgebiete auf Sie zukommen, die Sie nicht bewältigen können, wenn Ihnen schon die Basics entgangen sind. Scheuen Sie deshalb nicht davor zurück, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollten Ihnen Lerntreffen und Arbeitsgemeinschaften hierbei nicht weiterhelfen, stehen wir Ihnen gerne mit unseren individuellen Unterrichtsangeboten zur Unterstützung zur Seite. Folgen Sie hierzu dem Link zu unserer Website Jura Nachhilfe im Grund- und Hauptstudium.

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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